Aus diesem Grund stellen wir sicher, dass unsere Mitarbeitenden im Lager und in den Filialen eine weitsichtige Einsatz- und Schichtplanung erhalten, die mindestens drei Wochen im Voraus bekannt sein muss. Auf Einsatzwünsche wird nach Möglichkeit Rücksicht genommen. Alle Mitarbeitenden müssen kurzfristigen Arbeitseinsätzen ausdrücklich zustimmen und haben das Recht, diese abzulehnen. Die Arbeitszeit wird minutengenau erfasst, und jede geleistete Minute wird bezahlt oder kompensiert. Dazu haben wir uns im GAV verpflichtet.